Einführung

Die Stiftung führt ihre Geschäfte durch eine ethische, verantwortungsvolle und solide Geschäftspraxis, und hält geltende Gesetze und öffentliche Vorschriften ein. Dieses Ziel wird erreicht durch gemeinsames Bemühen aller Stiftungsrats- und Vorstandsmitglieder, Mitarbeiter und Angestellten. Unsere ethischen Richtlinien gelten für alle Mitarbeiter sowie Stiftungsrats- und Vorstandsmitglieder. Sie gelten auch für Angestellte und andere Personen, die im Namen der Stiftung handeln und diese vertreten. Führungskräfte, die andere Personen anstellen oder beauftragen, sind dafür verantwortlich, ihre Eignung zu beurteilen und bei Bedarf über die Richtlinien zu informieren.

Die Richtlinien legen den Rahmen für verantwortungsbewusstes Verhalten fest, sind jedoch nicht erschöpfend in Bezug auf das, was als ethisches und gutes Verhalten angesehen wird. Es liegt in der Verantwortung der Führungskräfte, die Mitarbeiter auf die Bedeutung ethischer Entscheidungen aufmerksam zu machen und sie bei Bedarf in bestimmten Situationen anzuleiten. Es liegt in der Verantwortung des einzelnen Mitarbeiters, sich mit unseren ethischen Richtlinien vertraut zu machen, damit jeder von uns in Übereinstimmung mit diesen handelt.

Verantwortungsbewusstes Verhalten

Unsere Führungskräfte und Mitarbeiter halten bei ihrer Arbeit für die Stiftung die öffentlichen Gesetze und internationalen Vorschriften ein 

Die Führungskräfte und Mitarbeiter der Stiftung befolgen stets die geltenden Gesetze und Vorschriften sowie die internen Richtlinien der Stiftung. Unsere internen Richtlinien sind möglicherweise strenger als die öffentlichen Gesetze und Vorschriften, müssen jedoch immer befolgt werden.

Unsere Mitarbeiter haben Integrität 

Unsere Mitarbeiter tun das Richtige, auch wenn sie niemand sieht. Bei all unserer Arbeit, auch zusammen mit anderen Mitarbeitern, Lieferanten und anderen Personen, legen wir Wert darauf, zuverlässig, glaubwürdig und ehrlich zu sein.

Mitarbeiter, die sich in einer Situation befinden, die als herausfordernd empfunden wird, müssen sich von ihrem Vorgesetzten beraten lassen, damit der Fall korrekt behandelt werden kann.

Unsere Mitarbeiter arbeiten für das Wohl der Stiftung und sind der Stiftung gegenüber loyal

Unsere Mitarbeiter tun, was sie können, um die Werte der Stiftung zu fördern. Wir kümmern uns immer um die Interessen der Stiftung und konzentrieren uns darauf, zur Verbesserung der Wirksamkeit der Stiftung beizutragen. Unsere Loyalität hat das Wohl der Stiftung im Auge und wird den berechtigten Interessen der Stiftung Vorrang vor ihren eigenen und den Interessen anderer einräumen.

Unsere Mitarbeiter sind sich bewusst, dass die Stiftung mit ihrem Verhalten in privaten Kontexten in Verbindung gebracht werden kann. Der Stiftung gegenüber loyal zu sein bedeutet auch, den Ruf der Stiftung durch unser Verhalten im privaten und im beruflichen Rahmen zu schützen.

Unsere Mitarbeiter haben Respekt und Rücksicht auf Menschen, Eigentum und die Umwelt 

Wir arbeiten für eine Kultur in der Stiftung, in der Sorgfalt und Respekt gegenüber Menschen, Umwelt und unserer Vermögenswerte im Mittelpunkt stehen. Unser Verhalten – sowohl privat als auch beruflich – schafft Vertrauen in unserer Zusammenarbeit mit Kollegen, Kunden, Lieferanten und anderen Personen sowie gegenüber Behörden.

Unsere Verhaltensprinzipien

Das Eigentum, die Vermögenswerte und den Ruf der Stiftung schützen

Unsere Mitarbeiter nehmen nicht an Aktivitäten oder Verhaltensweisen teil, die den Ruf der Stiftung schädigen könnten.

Wir handeln verantwortungsbewusst, um das Vermögen der Stiftung vor Beschädigung, Diebstahl, Missbrauch oder anderer Zerstörung zu schützen. Dies gilt sowohl für materielle Werte wie Gebäude, Maschinen, Geräte, wie auch für andere Werte. Unsere Mitarbeiter schützen auch Informationen, Ideen und andere Rechte an geistigem Eigentum wie Patente, Designs, Marken, Lieder, Schriften und anderes Wissen.

Das Vermögen der Stiftung wird weder von Vorstandsmitgliedern, noch von Mitarbeitern für eigene oder private Zwecke verwendet, es sei denn, dies wurde im Voraus mit einem Vorgesetzten vereinbart, der eine solche Erlaubnis erteilen kann, sofern dies im Einklang mit dem Satzungszweck der Stiftung steht.

Unsere Mitarbeiter gehen mit Informationen über die Stiftung sorgfältig und vertraulich um 

Wir bauen unser Vertrauensverhältnis zu Kunden, Geschäftspartnern, Kollegen und der Gesellschaft insgesamt auf, indem wir unsere Ansichten teilen, ohne jedoch vertrauliche Informationen zu übermitteln, die der Öffentlichkeit nicht bekannt sind oder nicht bekannt sein sollen. Dies gilt für Informationen wie Geschäftspläne, Budgets, Kundeninformationen und dergleichen. Unsere Mitarbeiter geben solche Informationen niemals an Personen außerhalb der Stiftung weiter, es sei denn, dies dient den Interessen der Stiftung und wird mit der Person vereinbart, die eine solche Erlaubnis erteilen kann. Im Falle einer gesetzlichen Informationspflicht muss der zuständige Bereichsleiter in dem betreffenden Bereich die Informationen bereitstellen.
Der einzelne Mitarbeiter ist verpflichtet, diese Regelung auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder der Zusammenarbeit zu befolgen.

Korruptionsbekämpfung 

Unsere Mitarbeiter begehen unter keinen Umständen Bestechung oder Korruption jeglicher Art. Dies gilt für alle Teile unserer Aktivitäten, unabhängig davon, wo auf der Welt sie ausgeführt werden.

Höflichkeitsgeschenke können ausgetauscht werden, sofern sie einen minimalen finanziellen Wert haben. Sie müssen an die Umstände angepasst sein und nur in Ausnahmefällen auftreten. Solche Geschenke sind an die offizielle Arbeitsadresse des Empfängers zu richten, damit kein Verdacht aufkommt, dass der Empfänger dies vor seinem Vorgesetzten verbirgt.

Mitarbeiter sollten niemals Bargeld oder Geschenke verlangen, anbieten, erhalten oder geben, die zur Beeinflussung einer Entscheidung oder als Gegenleistung für eine Dienstleistung geeignet sind.

Angemessene Bewirtungen oder Veranstaltungen für Geschäftspartner oder Auftraggeber für geschäftliche Zwecke werden akzeptiert. Dem Arbeitgeber des Gastes wird ausdrücklich die Möglichkeit eingeräumt, die Reisekosten und die Unterbringung seiner teilnehmenden Arbeitnehmer zu bezahlen. Das gleiche Prinzip gilt, wenn unsere Mitarbeiter an solchen von anderen organisierten Bewirtungen oder Veranstaltungen teilnehmen.

Mitarbeiter, denen andere Geschenke und Dienstleistungen als Höflichkeitsgeschenke angeboten werden, benachrichtigen ihren unmittelbaren Vorgesetzten, der entscheidet, ob das Geschenk angenommen werden kann.

Kein Mitarbeiter darf Leistungen für sich selbst oder andere erhalten, anbieten oder anstreben, die den Interessen der Stiftung schaden könnten.

Interessenskonflikte

Die Mitarbeiter sind für den verantwortungsvollen Umgang mit Interessenkonflikten verantwortlich und sind der Stiftung gegenüber loyal. Alle Mitarbeiter vermeiden es, Entscheidungen zu beeinflussen oder sich an Entscheidungen zu beteiligen, die zu einem tatsächlichen Interessenkonflikt führen können. Gleiches gilt für das, was von anderen als Interessenkonflikt wahrgenommen werden kann. Dies gilt insbesondere in Fällen, in denen der Arbeitnehmer oder nahe Verwandte ein persönliches finanzielles oder sonstiges Interesse hat. Solche Aufgaben dürfen nicht im Wettbewerb mit oder im Widerspruch zu den Interessen der Stiftung stehen. Mitarbeiter, die auf Interessenkonflikte aufmerksam werden, müssen ihren unmittelbaren Vorgesetzten so bald wie möglich darüber informieren.

Gesundheit, Sicherheit und Umwelt (GSU) 

Alle Mitarbeiter nehmen ihre Verantwortung in Bezug auf GSU ernst und tragen auf diese Weise dazu bei, die Vision der Stiftung zu verwirklichen, keine arbeitsbedingten Verletzungen oder Schäden zu verursachen.

Es wird erwartet, dass alle Mitarbeiter zu jeder Zeit die GSU-Regeln in ihrer Organisation befolgen und in Bezug auf alle Arbeitsabläufe Integrität erzeigen. Alle Mitarbeiter melden Abweichungen und Verstöße gegen die GSU-Regeln der Stiftung über ihren unmittelbaren Vorgesetzten; wenn der Verstoß vom unmittelbaren Vorgesetzten ausgeht, dann erfolgt die Meldung an einen anderen Vorgesetzten.

Diskriminierung und Belästigung 

Alle Mitarbeiter sollen erleben, dass die Stiftung ein Arbeitsplatz ist, an dem sie für ihre Person respektiert werden. Verhalten, das als diskriminierend oder belästigend empfunden werden kann, einschließlich sexueller Belästigung, ist nicht mit den Werten der Stiftung vereinbar und wird nicht akzeptiert.

Es darf keine Diskriminierung aufgrund von beispielsweise Geschlecht, sexueller Orientierung, Alter, Behinderung, Nationalität, ethnischer Zugehörigkeit oder politischer oder religiöser Überzeugung stattfinden. Alle Mitarbeiter müssen sich kultureller Unterschiede bewusst sein und Kollegen, Geschäftspartner und andere mit Respekt behandeln.